Gürtelrose in der Schwangerschaft

Da es sich bei der Gürtelrose um die Zweitinfektion mit dem Varizellen-Virus handelt, kann an Gürtelrose nur erkranken, wer bereits die Windpocken gehabt hat. Natürlich ist eine Gürtelrose-Infektion während der Schwangerschaft ebenso unangenehm und schmerzhaft, wie bei nicht-schwangeren Personen, dennoch stellt eine Gürtelrose-Erkrankung während der Schwangerschaft kein Risiko für das ungeborene Kind sowie die Mutter dar.

Kein Risiko für Mutter und Kind

Stillen

Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Schwangere bereits vor der Gürtelrose-Infektion, also während der Erstinfektion mit den Windpocken, genug Antikörper gebildet hat, welche über die Plazenta direkt an das Immunsystem des ungeborenen Kindes weitergegeben werden. Darüber hinaus gelangen die Herpes-zoster-Viren nicht ins Blut der Mutter und somit auch nicht in den Mutterkuchen. Dennoch ist für betroffene Schwangere eine Gürtelrose-Erkrankung besonders unangenehm und schmerzhaft, da eine medikamentöse Behandlung in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Auch während der Stillzeit stellt eine Sekundärinfektion mit dem Herpes-zoster-Virus keine gesundheitlichen Gefahren für das Baby dar, denn auch über die Muttermilch wird der Immunschutz des Babys aufrechterhalten.

Eine Erstinfektion mit Windpocken ist sehr gefährlich

Sollte die Schwangere jedoch eine Erstinfektion mit dem Varizella-zoster-Virus während der Schwangerschaft bekommen, ist diese sehr gefährlich und kann neben schweren Erkrankungen des ungeborenen Kindes bis zum Schwangerschaftsabbruch führen. Das Blut der Patientin enthält noch keine Antikörper und eine Infektion wird direkt über die Plazenta auf den Fötus übertragen. In der Regel hat das ungeborene Kind noch kein vollständig ausgebildetes Immunsystem, welches ihm Schutz bieten könnte. In Folge kann das ungeborene Kind am angeborenen Varizellensyndrom (CVS) erkranken und mit Fehlbildungen der Haut, der Augen, des Gehirns oder aber der Gliedmaßen zur Welt kommen.

Das Erkrankungsrisiko liegt beim Fötus bis zur 13. Schwangerschaftswoche bei 0,4 Prozent, während der 13. bis zur 20. Schwangerschaftswoche bei etwa 2 Prozent und nach der 21. Schwangerschaftswoche besteht in der Regel keine Erkrankungsgefahr des ungeborenen Kindes mehr. Grundsätzlich ist eine serologische Diagnostik, d.h. ein Antikörpertest, bei jeder schwangeren Frau zu empfehlen, die keine Varizellen-Erstinfektion (Windpocken) hatte. Darüber hinaus sollte in diesen Fällen dringend der Kontakt mit infizierten Personen vermieden werden.

Symptome einer Gürtelrose in der Schwangerschaft

Normalerweise weist eine Gürtelrose in der Schwangerschaft ähnliche Symptome auf wie die Windpocken. Die zu Beginn der Erkrankung häufig auftretende Müdigkeit sowie die erhöhte Temperatur können leicht mit einer grippalen Infektion verwechselt werden. Aus diesem Grund sollte dringend auf weitere Symptome wie etwa (meist einseitige) Schmerzen am Oberkörper sowie im Hals-, Bauch oder Rückenbereich geachtet werden. In der Regel ist die Diagnose eindeutig, sobald sich die charakteristischen Bläschen, d.h. der Hautausschlag, bilden. Wichtig ist, dass die Schwangere bei Diagnose einer Gürtelrose unbedingt den Kontakt mit anderen Schwangeren vermeidet, da das Risiko besteht, eine andere werdende Mutter ohne Antikörper bzw. Immunisierung gegen das Varizella-zoster-Virus zu infizieren.

Behandlung der Gürtelrose in der Schwangerschaft

Trotz der Tatsache, dass in der Regel bei einer Gürtelrose-Infektion während der Schwangerschaft keine gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind bestehen, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Mit diesem kann dann ebenfalls abgeklärt werden, welche Therapiemöglichkeiten in der Schwangerschaft bestehen. Normalerweise kann bei einer frühzeitigen Diagnose einer Gürtelrose auch in der Schwangerschaft zumindest symptomatisch gut behandelt werden, d. h., die Schmerzen sowie der Hautausschlag mit einhergehendem Juckreiz können durch entsprechende Medikation bzw. Salben und Puder gelindert werden.

Antivirale Medikamente werden nicht verordnet

Von einer weiteren antiviralen Medikation bzw. einer Kombi-Behandlung bestehend aus antiviralen und kortikosteroiden Medikamenten wird in der Regel abgesehen, da diese negative Auswirkungen auf das ungeborene Kind haben können. Jedoch kann eine alternative Therapie meist in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Von einer Impfung während der Schwangerschaft selbst, sowohl gegen die Windpocken als auch gegen Gürtelrose, sollte unbedingt abgesehen werden!